Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 1 Ta 208/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8622
LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 1 Ta 208/11 (https://dejure.org/2011,8622)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.11.2011 - 1 Ta 208/11 (https://dejure.org/2011,8622)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. November 2011 - 1 Ta 208/11 (https://dejure.org/2011,8622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,8622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3 S. 2 Hs. 2; BetrVG § 99 Abs. 4
    Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung einer Beschäftigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung nach Einführung des ERA

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 1 Ta 208/11
    Auch die in § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG genannten Gebührentatbestände finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08).

    Für die Zustimmungsersetzung im Rahmen des § 99 Abs. 4 BetrVG existieren auch keine speziellen Wertvorschriften und bei einer Versetzung - anders als bei der Ersetzung der Zustimmung zu einer Umgruppierung (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 09.09.2009 - 1 Ta 202/09), Eingruppierung (vgl. hierzu LAG Rheinland - Pfalz, Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08) oder der Kündigung eines Betriebsrats nach § 103 Abs. 2 BetrVG (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 Ta 189/10)- kann auch nicht sachbezogen auf spezielle Wertbestimmungen des GKG zurückgegriffen werden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.10.2011 - 1 Ta 182/11

    Wertfestsetzung - Freistellung von Betriebsratsmitgliedern für eine Schulung -

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 1 Ta 208/11
    Anders als in Fällen, in denen die Vergütung des von der Maßnahme betroffenen Arbeitnehmers einen unmittelbar durch die Maßnahme entstehenden wirtschaftlichen Faktor für die Beteiligten des Beschlussverfahrens darstellt (vgl. bei Freistellung eines Betriebsratsmitglieds für eine Schulung LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 05.10.2011 - 1 Ta 182/11) spiegelt die monatliche Vergütung nicht das an einer Versetzung bestehende Kosteninteresse der Beteiligten wider.
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 1 Ta 208/11
    Der Aufwand der Verfahrensbevollmächtigten war im vorliegenden Fall wegen des Führens von mehreren in separaten gleichgelagerten Verfahren (vgl. dazu BAG, Beschl. v. 27.07.2009 - 7 AZR 95/07, NZA 2009, 1223) in den Einzelverfahren jeweils identisch und auch nur gering.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 173/07

    Gegenstandswert - vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 1 Ta 208/11
    Auch die in § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG genannten Gebührentatbestände finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.03.2010 - 1 Ta 24/10

    Wertfestsetzung - Unterlassungsantrag des Betriebsrats bei Verletzung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 1 Ta 208/11
    Nach § 23 Abs. 3 S. 2 RVG ist der Gegenstandswert nach billigem Ermessen zu bestimmen; mangelt es an genügenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine Schätzung des konkreten Werts, ist der Gegenstandswert mit dem in § 23 Abs. 3 S. 2 Halbs. 2 RVG genannten Hilfswert (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 01.03.2010 - 1 Ta 24/10) von 4.000,00 EUR anzusetzen.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 1 Ta 202/09

    Gegenstandswertfestsetzung im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 1 Ta 208/11
    Für die Zustimmungsersetzung im Rahmen des § 99 Abs. 4 BetrVG existieren auch keine speziellen Wertvorschriften und bei einer Versetzung - anders als bei der Ersetzung der Zustimmung zu einer Umgruppierung (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 09.09.2009 - 1 Ta 202/09), Eingruppierung (vgl. hierzu LAG Rheinland - Pfalz, Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08) oder der Kündigung eines Betriebsrats nach § 103 Abs. 2 BetrVG (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 Ta 189/10)- kann auch nicht sachbezogen auf spezielle Wertbestimmungen des GKG zurückgegriffen werden.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.09.2010 - 1 Ta 189/10

    Wertfestsetzung - Zustimmungsersetzungsverfahren analog § 103 Abs 2 BetrVG gemäß

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 1 Ta 208/11
    Für die Zustimmungsersetzung im Rahmen des § 99 Abs. 4 BetrVG existieren auch keine speziellen Wertvorschriften und bei einer Versetzung - anders als bei der Ersetzung der Zustimmung zu einer Umgruppierung (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 09.09.2009 - 1 Ta 202/09), Eingruppierung (vgl. hierzu LAG Rheinland - Pfalz, Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08) oder der Kündigung eines Betriebsrats nach § 103 Abs. 2 BetrVG (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 Ta 189/10)- kann auch nicht sachbezogen auf spezielle Wertbestimmungen des GKG zurückgegriffen werden.
  • LAG Nürnberg, 15.05.2012 - 6 TaBV 60/11

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzungsverfahren zu Einstellung und

    Dieser durch das Beschwerdegericht in ständiger Rechtsprechung vertretenen, in der Anhörung vom 24.04.2012 zur Kenntnis gegebenen Rechtsauffassung haben sich die Beteiligten ausdrücklich angeschlossen (ebenso zuletzt etwa LAG Rheinland-Pfalz vom 14.06.2007, 1 Ta 147/07, und vom 07.11.2011, 1 Ta 208/11; LAG Köln vom 15.05.2008, 7 Ta 114/08; LAG Baden-Württemberg vom 06.07.2010, 5 Ta 116/10, jeweils zitiert nach juris; LAG Nürnberg vom 05.06.2010, 7 Ta 50/10; vom 14.06.2010, 6 Ta 49/10, nicht veröffentlicht; a.A. etwa LAG Düsseldorf vom 13.08.2008, 6 Ta 324/08; LAG Hamburg vom 04.03.2009, 7 Ta 1/09, und vom 26.07.2010, 7 Ta 13/10; LAG Hamm vom 30.11.2009, 10 Ta 601/09, jeweils zitiert nach juris; weitere Nachweise vgl. etwa bei Schleusener in GK-ArbGG, § 12 Rn. 471 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 09.07.2013 - 5 Ta 108/13

    Streitwert, Streitwertfestsetzung, nichtvermögensrechtliche Streitigkeit,

    Nach der Rechtsprechung aller Kammern des hiesigen Beschwerdegerichts ist der Gegenstandswert in einem Zustimmungsersetzungsverfahren zu einer personellen Einzelmaßnahme (hier: Einstellung) nach § 99 BetrVG regelmäßig mit dem Hilfswert gemäß § 23 Abs. 3 RVG zu bewerten und damit in Höhe von ? 4.000,00 festzusetzen (LAG Schl.-H., Beschl. v. 26.03.2012 - 1 Ta 81/12 - LAG Schl.-H., Beschl. v. 07.03.2013 - 1 Ta 31/13 - LAG Schl.-H. Beschl. v. 13.05.2005 - 1 Ta 263/05 -, juris;.so auch: LAG Nürnberg, Beschl. v. 15.05.2012 - 6 TaBV 60/11 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.07.2010 - 5 Ta 116/10 -, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 07.11.2011 - 1 Ta 208/11 -, juris; LAG Köln, Beschl. v. 02.02.2009 - 7 Ta 364/08 -, juris; a. A. : LAG Hamburg, Beschl. v. 17.05.2013 - 2 Ta 8/13 -, juris; LAG Hamm, Beschl. v. 17.09.2012 - 10 Ta 259/12 -, juris; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 13.08.2008 - 6 Ta 324/08 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht